Buchsommer vom 17. Juni bis 02. August 2024 in der Stadtbibliothek Taucha

von Stadtbibliothek (Kommentare: 0)

Auch dieses Jahr nimmt die Stadtbibliothek Taucha am landesweiten Buchsommer teil.

Der Buchsommer ist eine Leseaktion für Jugendliche im Alter von 11 bis 16 Jahren, die in vielen Bundesländern unter verschieden Mottos, aber immer gleichen Ansätzen praktiziert wird. Im Laufe der Sommerferien haben die Teilnehmer die Möglichkeit, aus einem aktuellen, speziell für dieses Projekt angeschafften Medienangebot zu wählen. Wer es schafft, innerhalb des Buchsommer-Zeitraums drei Bücher zu lesen, erhält zum Abschluss ein Zertifikat.

 

Wann?

Vom 17. Juni 2024 bis 02. August 2024

Wer?

Kinder und Jugendliche im Alter von 11-16 Jahren, Mädchen und Jungen aus Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und anderen Schulformen dürfen teilnehmen.
Wenn sich auch schon Viertklässler für den Buchsommer interessieren sollten, kann hier eine Ausnahme gemacht werden.

Wie?

Die Anmeldebögen für den Buchsommer werden in den Schulen ausgegeben und liegen auch in der Stadtbibliothek Taucha bereit. Die gesetzliche Zustimmung der Eltern oder eine Anmeldung in der Stadtbibliothek ist nicht erforderlich.

Was?

In dem oben angegebenen Zeitraum können die Bücher aus einem gesonderten Regal der Stadtbibliothek ausgeliehen werden.
Bei der Rückgabe stellen wir ein paar kleine Fragen zum Inhalt des Buches.
Wurden in dem Zeitraum mindestens drei Bücher gelesen hat man am Buchsommer erfolgreich teilgenommen und erhält ein Zertifikat.

Abschluss?

Der Büchersommer wird in der Regel mit einer Abschlussfeier oder der Vergabe von Preisen zum Zertifikat in der Bibliothek beendet.
Die Zertifikate können nach Ablauf des Buchsommers in der Bibliothek abgeholt werden.

 

Haben wir euer Interesse geweckt? Dann sprecht uns gern an!

Für weitere Informationen: http://bibliotheksverband-sachsen.de/buchsommer-sachsen/startseite/http://bibliotheksverband-sachsen.de/buchsommer-sachsen/startseite/

Wir freuen uns auf den Sommer!

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten das Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes

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